Eine einfache Frage, die sich leider nicht so einfach pauschal beantworten lässt. Jeder Auftrag geht mit seinen eigenen Anforderungen einher, wobei viele Faktoren den Preis beeinflussen. In den folgenden Abschnitten möchten wir dennoch versuchen Ihnen einen guten Überblick über alle Punkte zu geben, die Einfluss auf den Preis nehmen können. Zusätzlich gibt es noch Tipps, wie Sie die Kosten für Ihren Umzug möglichst geringhalten können, und Hinweise auf eventuelle Fördermöglichkeiten.
Wieviel kostet mein Umzug?
Welche Angaben benötigen wir, um für Sie ein verlässliches Angebot erstellen zu können?
Zunächst einmal müssen wir wissen von wo nach wo Ihr Umzug gehen soll. Aus der daraus resultierenden Entfernung berechnen wir die zu erwartenden Spritkosten und die Arbeitsstunden für die Fahrt. Auch das Stockwerk aus welchem ausgezogen, bzw. in welches eingezogen wird spielt eine Rolle. Hierbei ist zu prüfen, ob das Anstellen eines Möbellifts möglich und sinnvoll ist.
Den größten Faktor macht natürlich die Größe der Wohnung, bzw. die Menge der zu transportierenden Möbel und Haushaltsgegenstände aus. Dem entsprechend können wir die benötigten Fahrzeuge und die Anzahl der Umzugshelfer einplanen und den Preis angemessen kalkulieren. Hierbei müssen auch die erforderlichen Nebenleistungen beachtet werden.
Um Verzögerungen durch weite Antragswege zu vermeiden, kann die Einrichtung einer Parkzone am Be- oder Entladeort notwendig sein. Leider lassen sich weitere Tragewege nicht immer vermeiden, da es zum Beispiel die baulichen Bedingungen der Straße, der Wohnung oder des Hauses nicht zulassen. Auch dies gilt es im Vorfeld entsprechend einzuplanen.
Des Weiteren muss die Menge der benötigten Verpackungsmaterialien kalkuliert werden. Wie viele Umzugskartons und Kleiderboxen werden benötigt?
Wir wissen, dass viele dieser Angaben für den Laien oftmals nur schwer einzuschätzen sind. Deshalb empfehlen wir immer einen kostenlosen Besichtigungstermin vor Ort, so dass wir die Gegebenheiten genau einschätzen können.
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Spartipps
An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar wertvolle Hinweise mit auf den Weg geben, wie Sie die Kosten für Ihren anstehenden Umzug aktiv beeinflussen können.
- Gute Vorbereitung ist das A und O. Es kommt oft vor, dass nicht alle Möbel und Haushaltsgegenstände mitgenommen werden sollen. Einiges bleibt eventuell für den Nachmieter in der Wohnung, oder soll entsorgt werden. Achten Sie in dem Fall darauf, dass alles gut strukturiert und klar erkennbar ist, was mitgenommen wird und was zurückbleibt.
- Hilfreich ist es auch, wenn Kartons und Möbel einen „Adress-Aufkleber“ haben, so dass wir das Umzugsgut sofort in den richtigen zukünftigen Wohnraum stellen können.
- Sortieren Sie vor dem Umzug gut aus. Gerade wenn die neue Wohnung kleiner ist als die alte , achten Sie darauf die Sachen auszusortieren, welche Sie nicht mehr benötigen.
- Überlegen Sie sich im Vorfeld genau, welche Nebenleistungen Sie benötigen und was Sie selber erledigen möchten.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich den finanziellen Aufwand für Ihren Umzug teilweise oder sogar vollständig erstattet zu bekommen. Im Folgenden werden wir auf die einzelnen Punkte eingehen.
Insofern Sie, oder eine angehörige Person, für die Sie den Umzug organisieren möchten, über den Pflegegrad ab Stufe 1 verfügen, ist es möglich, dass die Pflegekasse den Umzug als „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ anerkennt. Somit ist eine Förderung von bis zu 4000€ möglich. Um diese zu erhalten, sollten Sie im Idealfall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen. Bei Fragen hierzu, beraten wir Sie selbstverständlich gerne. Natürlich stellen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag aus, den Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen können.
Wenn Sie beim Jobcenter gemeldet sind, ist es unter Umständen möglich, dass die Kosten für den Umzug übernommen werden.
Hierfür ist in jedem Fall zuvor die Einwilligung des zuständigen Jobcenters einzuholen. Ein Antragsformular finden Sie beispielsweise hier.
Des Weiteren muss das Jobcenter den Umzug als für Sie notwendig ansehen. Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- Ihnen wurde ohne ihr Verschulden gekündigt
- Sie nehmen eine unbefristete Arbeitsstelle auf, mit einem täglichen Arbeitsweg von über 2,5 Stunden Fahrzeit
- Unzumutbarkeit der bisherigen Wohnung aufgrund Ihres Alters oder Gesundheitszustandes
- Die Wohnung weist gravierende Mängel auf, welche nicht von Ihnen verursacht wurden, und die der Vermieter nicht beseitigen möchte
- Familienzuwachs bzw. Schwangerschaft
- Veränderte Lebensverhältnisse durch Heirat, Trennung oder Scheidung
- Bindung an feste Zeiten der Kinderbetreuung, die Sie als Alleinerziehende/r nur durch einen Umzug einhalten können
- Aufforderung vom Jobcenter, die Wohnung zur Senkung der Mietkosten zu wechseln
Auch wenn Sie eine der genannten Voraussetzungen erfüllen und das Jobcenter Ihrem Umzug zustimmt, heißt es noch nicht, dass auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen genehmigt werden. In der Regel wird davon ausgegangen, dass Sie Ihren Umzug selbst durchführen. Hierfür gibt es vom Jobcenter bereits Zuschüsse.
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernimmt das Jobcenter nur, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihren Umzug selbst durchzuführen. Das kann zum Beispiel durch Alter, Krankheit oder Behinderung der Fall sein. Sollte das Jobcenter Ihrem Antrag auf Kostenübernahme zustimmen, benötigen Sie 3 Kostenvoranschläge. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen gerne.
Für den Fall, dass Bundeswehrangehörige aus dienstlichen Gründen umziehen müssen, werden ihnen die notwendigen Umzugskosten erstattet.
Bevor Sie einer Spedition den Auftrag zur Durchführung des Umzuges erteilen, ist eine Angebotsprüfung durch die Abrechnungsstelle vorzunehmen. Hierzu sind mindestens zwei Kostenvoranschläge von jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Speditionen vorzulegen.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung.
Auch bei der Einkommensteuer können Sie Umzugskosten abziehen. Je nachdem, ob Sie aus beruflichen oder privaten Gründen umgezogen sind, gelten unterschiedliche Regeln: So können die Umzugskosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
Hierfür erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.